4.33 Greenshoe

Beim Greenshoe handelt es sich um eine Mehrzuteilungsoption mit dem Ziel, kurzfristig auf eine größere Nachfrage an Aktien des IPO-Unternehmens zu reagieren. Üblichweise stammen die zusätzlichen Aktien aus dem Bestand der Altaktionäre. Der Greenshoe gehört heute zum Standard eines jeden IPOs. Gerade von den institutionellen und internationalen Investoren wird ein Greenshoe als verpflichtender Bestandteil eines IPOs erwartet.

Das Instrument des Greenshoe wurde zum ersten Mal im Rahmen des IPOs der „Green Shoe Manufacturing Inc., Boston“ angewendet. Hierbei handelt es sich um eine Mehrzuteilungsoption an Aktien, die es im Rahmen einer Call Option dem Bankenkonsortium ermöglicht, bei vorhandener Nachfrage mehr Aktien zu platzieren, als die Basistransaktion umfasst.

Wenn eine Neuemission überzeichnet ist, die Nachfrage nach den auszugebenden Aktien größer ist als das Angebot (Underpricing), können die an dem IPO beteiligten Konsortialbanken zusätzliche Wertpapiere zu den Originalkonditionen, also gleiche Preise wie zur Erstausgabe, abgeben. Hierbei wird eine vorher festgelegte Mehrzuteilungsoption – eine zusätzliche Reserve an Wertpapieren – ganz oder auch nur teilweise in Anspruch genommen. Die zusätzlichen Aktien können aus einer zusätzlichen Kapitalerhöhung oder (üblicher) aus dem Besitz der Altaktionäre stammen. Mit den Altaktionären wird hierzu ein unentgeltlicher Wertpapierleihvertrag
gemäß § 607 BGB geschlossen.

Ziel dieser Mehrzuteilungsoption ist der Aufbau eines zusätzlichen Aktienpotenzials, um eine zusätzliche Nachfrage zu befriedigen sowie die Stabilisierung der Kurse, um zu große Schwankungen unmittelbar nach der Aktienemission zu vermeiden. Die Mehrzuteilungsoption wird heute nahezu bei jedem IPO bis zu einer Laufzeit von 30 Tagen ausgeübt. Es hat sich eine Greenshoe-Option zwischen 10 % bis 15 % des Emissionsvolumens (Anzahl der ausgegebenen Aktien) als Standard bei einem IPO manifestiert.

Wenn sich beim IPO eine mangelnde Nachfrage zeigt, so wird die Mehrzuteilungsoption nicht eingelöst. Denn dadurch würde sich durch die geringere Nachfrage der Aktienkurs weiter reduzieren. Wenn der Aktienkurs innerhalb der 30-tägigen Stabilisierungsphase unter den Emissionskurs fällt, so kann der Konsortialführer Aktien bis zur Ausnutzung des Greenshoe an der Börse zurückkaufen, um den Kurs der Aktie zu stabilisieren. Der Greenshoe, der überwiegend von den Altaktionären zur Verfügung gestellt wird, verfällt dann. Die von dem Konsortialführer gekauften Aktien werden am Ende der Stabilisierungsphase den Altaktionären zurückgegeben.

Gilt der Fall, dass der Aktienkurs nicht unter den Emissionskurs fällt, so wird der Greenshoe ausgeübt. In der Regel erhalten die Altaktionäre vom Konsortialführer als Gegenwert der Aktien aus dem Greenshoe den Emissionskurs gutgeschrieben.

Durch den Greenshoe eröffnet sich für die Altaktionäre ein gutes und einfach zu handhabendes Instrument, bei entsprechender Nachfrage weitere Aktien aus ihrem Besitz an der Börse zum vereinbarten Emissionskurs zu platzieren und damit das Potenzial an „Kasse machen“ auszuweiten. Diese Form der Mehrzuteilungsoption ist als adäquates Mittel am Kapitalmarkt akzeptiert und gehört mittlerweile zum Standard eines IPOs.

Ein Greenshoe wird insbesondere von institutionellen und internationalen Anlegern erwartet, da er maßgeblich zur Stabilisierung des Börsenkurses beiträgt und damit ein besseres Abschöpfen des Potenzials bei der Preisfindung im Bookbuilding möglich macht.


Autor: Prof. Dr. Jürgen Wegmann
PDF: Greenshoe