3.6. Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und Vorstand
Börsennotierte Gesellschaften geben sich regelmäßig für die innere Ordnung des Aufsichtsrats und des Vorstands und um die Corporate Governance der Gesellschaft im Hinblick auf diese Organe klar zu regeln Geschäftsordnungen für diese Organe. Diese Geschäftsordnungen erlässt im Allgemeinen der Aufsichtsrat durch einen Beschluss des Gesamtaufsichtsrats. Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft überwacht und… [...]