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3.6. Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und Vorstand

Börsennotierte Gesellschaften geben sich regelmäßig für die innere Ordnung des Aufsichtsrats und des Vorstands und um die Corporate Governance der Gesellschaft im Hinblick auf diese Organe klar zu regeln Geschäftsordnungen für diese Organe. Diese Geschäftsordnungen erlässt im Allgemeinen der Aufsichtsrat durch einen Beschluss des Gesamtaufsichtsrats. Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft überwacht und… [...]

Muster Geschäftsordnung Vorstand

IPO AG § 1 Die Geschäfte der IPO AG werden von zwei oder mehr Vorstandsmitgliedern geleitet, die vom Aufsichtsrat bestellt werden. Der Vorstand führt die Geschäfte der IPO AG nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften, der Satzung und dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen der Gesellschaft zum Wohle des Unternehmens vertrauensvoll zusammen. Die… [...]

Muster Geschäftsordnung Aufsichtsrat

IPO AG § 1 Allgemeines Der Aufsichtsrat hat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft zum Wohle des Unternehmens zusammenzuarbeiten. Seine Mitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten. An Aufträge und Weisungen sind sie nicht gebunden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben – auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt – über… [...]