6.2. Insiderrecht (Überblick)
Die Vorschriften des Insiderrechts sollen durch die Sicherung des Anlegervertrauens auf Gleichbehandlung ein reibungsloses Funktionieren des Kapitalmarkts gewährleisten und durch die Ad-hoc-Pflichten für Transparenz sorgen. Sie ergeben sich im Wesentlichen aus dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Insiderpapiere Insiderpapiere sind gem. § 12 Abs. 1 WpHG Finanzinstrumente, die an einer inländischen Börse zum Handel zugelassen oder in den [...]