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2.7. Umwandlungen vor einem IPO

Befindet sich das Unternehmen, dessen Gang an die Börse bevorsteht, noch nicht in der Rechtsform der AG, KGaA oder SE, muss es zunächst in eine dieser Rechtsformen umgewandelt werden. Zudem sind im Vorfeld eines Börsengangs häufig Umstrukturierungsmaßnahmen innerhalb des Konzerns erforderlich, z. B. um weitere Geschäftsbereiche auf den Börsenkandidaten zu übertragen oder um steuerliche oder… [...]