2.2. Wirtschaftliche Börsenreife
Börsenfähigkeit und Börsenreife sind grundlegende Voraussetzungen, um überhaupt einen Börsengang durchführen zu können. Während im Rahmen der rechtlichen Börsenfähigkeit eher formaljuristische Kriterien zu erfüllen sind, ist die wirtschaftliche Börsenreife unabdingbar, um bei Investoren Interesse zur Zeichnung der Aktie hervorzurufen. Daher kann die wirtschaftliche Börsenreife auch als Börsenattraktivität bezeichnet werden. Da das Investoreninteresse auch von temporären… [...]