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2.6. Rechtsformen für ein IPO

Ein Börsengang setzt die freie Handelbarkeit der angebotenen Wertpapiere voraus. Dementsprechend muss für den Börsengang eine Gesellschaftsform gewählt werden, deren Anteile frei handelbar sind. Diese Voraussetzung erfüllen in Deutschland nur die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die Societas Europaea (SE). Aktiengesellschaft (AG) Die AG ist die mit weitem Abstand am häufigsten verwendete… [...]