4.19. Legal Due Diligence
Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Durchführung einer Due Diligence. Da die Emissionsbanken jedoch der Inanspruchnahme durch Investoren wegen möglicher Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wertpapierprospekts entgehen können, wenn diese nicht grob fahrlässig unerkannt blieb, wird jedoch stets eine Due Diligence durchgeführt, um nachzuweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit bei der Vorbereitung des Wertpapierprospekts vorlag. Ein wesentlicher… [...]