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6.10. Ad-hoc-Publizität

Die Ad-hoc-Publizität (§ 15 WpHG) ist einer der Eckpfeiler des Anlegerschutzes. Durch die Verpflichtung der Insider, Insiderinformationen möglichst schnell an das Anlegerpublikum zu melden, werden Informationsdefizite reduziert und die Transparenz im Markt wird erhöht. Die Ad-hoc-Publizität ist das Mittel, um eine Insiderinformation in eine öffentliche Information zu verwandeln. Nur durch die Veröffentlichung wird es den… [...]