Die folgende Liste entstammt dem Emittentenleitfaden der BaFin und ist als beispielhafte Aufzählung zu verstehen. Das bedeutet nicht, dass bei Vorliegen eines solchen Sachverhaltes zwingend eine Pflicht zur Veröffentlichung besteht. Vielmehr muss in jedem einzelnen Fall abgewogen werden, inwieweit Ereignisse Insiderwissen mit Kursbeeinflussungspotenzial darstellen.
- Veräußerun von Kerngeschäftsfeldern, Rückzug aus oder Aufnahme von neuen Kerngeschäftsfeldern
- Verschmelzungsverträge, Eingliederungen, Ausgliederung, Umwandlungen, Spaltungen sowie andere wesentliche Strukturmaßnahmen
- Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsverträge
- Erwerb oder Veräußerung von wesentlichen Beteiligungen
- Übernahme- und Abfindungs-/Kaufangebote
- Kapitalmaßnahmen (inkl. Kapitalberichtigungen)
- wesentliche Änderungen der Ergebnisse der Jahresabschlüsse oder Zwischenberichte gegenüber früheren Ereignissen oder Marktprognosen
- Änderung des Dividendensatzes
- bevorstehende Zahlungseinstellung/Überschuldung, Verlust nach § 92 AktG/kurzfristige Kündigung wesentlicher Kreditlinien
- Verdacht auf Bilanzmanipulation, Ankündigung der Verweigerung des Jahresabschlussattestats durch den Wirtschaftsprüfer
- erhebliche außerordentliche Aufwendungen (z. B. nach Großschäden oder Aufdeckung krimineller Machenschaften) oder erhebliche außerordentliche Erträge
- Ausfall wesentlicher Schuldner
- Abschluss, Änderung oder Kündigung besonders bedeutender Vertragverhältnisse (einschließlich Kooperationsabkommen)
- Restrukturierungsmaßnahmen mit erheblichen Auswirkungen auf die künftige Geschäftstätigkeit
- Bedeutende Erfindungen, Erteilung bedeutender Patente und Gewährung wichtiger (aktiver/passiver) Lizenzen
- Maßgebliche Produkthaftungs- oder Umweltschadensfälle
- Rechtsstreitigkeiten von besonderer Bedeutung
- Überraschende Veränderungen in Schlüsselpositionen des Unternehmens (z. B. Vorstandsvorsitzender, Aufsichtsratsvorsitzender, überraschender Ausstieg des Unternehmensgründers)
- Überraschender Wechsel des Wirtschaftsprüfers
- Antrag des Emittenten auf Widerruf der Zulassung zum amtlichen oder geregelten Markt, wenn nicht noch an einem anderen inländischen organisierten Markt eine Zulassung aufrecht erhalten wird
- Lohnsenkungen oder Lohnerhöhungen
- Beschlussfassung des Vorstands, von der Ermächtigung der Hauptversammlung zur Durchführung eines Rückkaufprogramms Gebrauch zu machen
Quelle: Emittentenleitfaden BaFin
Autor: Jobst Bartmer
PDF: Typische Ad-hoc-Ereignisse