Wertpapierprospektgesetz
I. Grundsätzliches Im Zusammenhang mit dem Börsengang einer Gesellschaft ergibt sich die Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts nach dem Wertpapierprospektgesetz. Der Emittent ist hierzu entweder aufgrund des Umstands verpflichtet, da die Aktien öffentlich angeboten werden oder (und) aus dem Umstand, dass die Aktien an einem organisierten Markt (d. h. am regulierten Markt) zugelassen… [...]