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6.9. Meldung bedeutender Stimmrechtsanteile

Aktionäre haben die Pflicht, bestimmte Beteiligungsveränderungen zu melden. Die entsprechenden Bestimmungen wurden zuletzt durch das Transparenzrichtlinienumsetzungsgesetz (TUG) verschärft. Weiterhin haben sie bei Über- oder Unterschreiten bestimmter Stimmrechtsschwellen ein Pflichtangebot auf alle ausstehenden Aktien zu machen. Die Voraussetzungen für das Pflichtangebot sind im Wertpapierübernahmegesetz (WpÜG) geregelt. Mitteilungspflichten Gem. § 21 Abs. 1 WpHG haben Aktionäre Beteiligungsveränderungen… [...]