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1.13. Open Market

Der Freiverkehr ist nicht öffentlich-rechtlich organisiert und kein organisierter Markt im Sinne des EU-Rechts. Vielmehr wird er von dem privatrechtlichen Träger der jeweiligen Börse betrieben und reguliert. Die Regulierung erfolgt beispielsweise im Falle der Frankfurter Wertpapierbörse über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr (AGB FV FWB, abrufbar unter www.deutsche-boerse.com). Verglichen mit dem regulierten Markt sind… [...]