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3.4. Satzungsgestaltung

Solange die Aktien einer Gesellschaft noch nicht börsennotiert sind, enthalten diese häufig Regelungen im Hinblick auf die Interessen eines überschaubaren Anteilseignerkreises. Derartige Satzungen enthalten im Allgemeinen Regelungen zu Übertragungsbeschränkungen von Anteilen, Vorkaufsrechten der anderen Anteilsinhaber und Einziehungsregelungen. Ferner sind gelegentlich Regelungen über sog. Vorzugsgeschäftsanteile zu finden, wonach bestimmte Anteile mit Dividenden-, Erlös- und/oder Stimmrechtsvorzügen ausgestattet… [...]

3.5. Rechte der Altgesellschafter

Grundsätzlich hat eine deutsche Aktiengesellschaft alle Aktionäre unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln (§ 53a AktG). Die Einflussmöglichkeiten der neuen Aktionäre lassen sich bei einem IPO somit nicht ausschließen. Sie sollten aber nicht überbewertet werden. In der Regel erwarten die neuen Aktionäre gerade bei Gesellschaften, die durch einen Vorstand aus der Anteilseignerfamilie geleitet werden, dass… [...]

3.6. Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und Vorstand

Börsennotierte Gesellschaften geben sich regelmäßig für die innere Ordnung des Aufsichtsrats und des Vorstands und um die Corporate Governance der Gesellschaft im Hinblick auf diese Organe klar zu regeln Geschäftsordnungen für diese Organe. Diese Geschäftsordnungen erlässt im Allgemeinen der Aufsichtsrat durch einen Beschluss des Gesamtaufsichtsrats. Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft überwacht und… [...]

3.7. Management- und Mitarbeiterbeteiligungen

Die Ausgestaltung von Management- und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen ist sehr vielschichtig. Für die praktische Anwendung steht eine Reihe von unterschiedlichen Möglichkeiten zur Verfügung. Hierbei gibt es eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen eigenkapital- und erfolgsorientierten und fremdkapitalbasierten Beteiligungsmodellen. Allen Modellen gemeinsam ist eine gewünschte positive Auswirkung auf die Motivation des Managements und der Mitarbeiter. Allerdings müssen sich die Modelle… [...]

3.8. IPO und Rechnungslegung

Zwischen der Rechnungslegung nach HGB und nach IFRS bestehen zurzeit noch erhebliche Unterschiede. Eine erste Angleichung der Vorschriften wird das Bilanzmodernisierungsgesetz bringen. Grundsätzlich erfolgt die Rechnungslegung nach HGB gläubigerschutzorientiert, die IFRS-Rechnungslegung hingegen investorenorientiert. Insofern wird die Rechnungslegung nach IFRS den Informationsanforderungen der Aktionäre beim IPO eher gerecht. Grundlegende Unterschiede IFRS vs. HGB Die Rechnungslegung nach… [...]

6.1 Zulassungsfolgepflichten für die Börsensegmente

Autor: Michael Oppermann PDF: Zulassungsfolgepflichten für die Börsensegmente [...]

6.2. Insiderrecht (Überblick)

Die Vorschriften des Insiderrechts sollen durch die Sicherung des Anlegervertrauens auf Gleichbehandlung ein reibungsloses Funktionieren des Kapitalmarkts gewährleisten und durch die Ad-hoc-Pflichten für Transparenz sorgen. Sie ergeben sich im Wesentlichen aus dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Insiderpapiere Insiderpapiere sind gem. § 12 Abs. 1 WpHG Finanzinstrumente, die an einer inländischen Börse zum Handel zugelassen oder in den… [...]

6.3. Insiderinformationen

Insiderinformationen sind alle Informationen über Umstände, die nicht öffentlich bekannt sind und die sich auf einen oder mehrere Emittenten, oder auf Insiderpapiere selbst, beziehen (§ 13 Abs. 1 WpHG). Der Besitz von Insiderinformationen kann einen erheblichen Wissensvorsprung gegenüber anderen Anlegern bedeuten, weshalb es Insidern nicht gestattet ist, diese Informationen zu verwerten. Da die gesetzliche Definition… [...]

6.4. Verbot von Insidergeschäften

Das Verbot von Insidergeschäften soll gewährleisten, dass Insider sich nicht aufgrund ihres Informationsvorsprunges Vorteile gegenüber anderen Marktteilnehmern verschaffen. Das Verbot von Insidergeschäften umfasst drei Tatbestände: Verbot des Erwerbs und der Veräußerung von Insiderpapieren, Verbot der unbefugten Weitergabe von Insiderinformationen, Verbot der Empfehlung bzw. Verleitung zum Erwerb oder zur Veräußerung von Insiderpapieren. Die Missachtung des Verbots… [...]

6.5. Insiderpapiere

Der Begriff des Insiderpapiers (§ 12 WpHG) ist ein zentrales Element des Insiderrechts. Nur bei Vorliegen eines Insiderpapiers ist ein Verstoß gegen das Insiderrecht möglich. Der Begriff des Insiderpapiers hat sich mit der letzten Fassung des WpHG stark erweitert, wodurch ein Stärkung des Anlegerschutzes erreicht werden soll. Begriff des Insiderpapiers Insiderpapiere sind alle Finanzinstrumente, die… [...]