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6.6. Insiderverzeichnisse

Wer Emittent börsennotierter Finanzinstrumente ist oder einen Antrag auf Zulassung zum Handel solcher Finanzinstrumente gestellt hat, ist zur Führung vonInsiderverzeichnissen (§ 15 b WpHG) verpflichtet. Dieselbe Pflicht trifft jeden, derim Auftrag oder für Rechnung des Emittenten handelt.Insiderverzeichnisse erfüllen verschiedene Funktionen im Anlegerschutz. Der Emittent wird so veranlasst, sich über die Eingrenzung des Kreises der Insiderund… [...]

6.7. Directors’ Dealings

Personen, welche bei einem Emittenten Führungsaufgaben wahrnehmen, haben eigene Geschäfte in Aktien des Emittenten (oder darauf basierenden Derivaten) dem Emittenten und der BaFin mitzuteilen (§ 15 a WpHG). Der Grund für die Mitteilungspflicht besteht darin, dass Führungskräfte im Regelfall über einen Wissensvorteil verfügen, weswegen Geschäfte mit Wertpapieren des Emittenten für die Öffentlichkeit Indikatorwirkung haben können.… [...]

6.8. Prävention und Überwachung von Insidergeschäften

Es ist Aufgabe der Geschäftsführung des Emittenten, mit Hilfe geeigneter Organisation und Kontrollmechanismen sicherzustellen, dass es zu keinen Verstößen gegen das Insiderhandelsverbot kommt. Beachtlich ist auch § 130 OWiG, wonach Inhaber eines Unternehmens ordnungswidrig handeln, wenn sie schuldhaft ihre Aufsichtpflicht vernachlässigen. Konkret bedeutet dies für jeden Emittenten von Finanzinstrumenten, dass eine Compliance-Stelle einzurichten ist. Ihre… [...]

6.9. Meldung bedeutender Stimmrechtsanteile

Aktionäre haben die Pflicht, bestimmte Beteiligungsveränderungen zu melden. Die entsprechenden Bestimmungen wurden zuletzt durch das Transparenzrichtlinienumsetzungsgesetz (TUG) verschärft. Weiterhin haben sie bei Über- oder Unterschreiten bestimmter Stimmrechtsschwellen ein Pflichtangebot auf alle ausstehenden Aktien zu machen. Die Voraussetzungen für das Pflichtangebot sind im Wertpapierübernahmegesetz (WpÜG) geregelt. Mitteilungspflichten Gem. § 21 Abs. 1 WpHG haben Aktionäre Beteiligungsveränderungen… [...]

6.10. Ad-hoc-Publizität

Die Ad-hoc-Publizität (§ 15 WpHG) ist einer der Eckpfeiler des Anlegerschutzes. Durch die Verpflichtung der Insider, Insiderinformationen möglichst schnell an das Anlegerpublikum zu melden, werden Informationsdefizite reduziert und die Transparenz im Markt wird erhöht. Die Ad-hoc-Publizität ist das Mittel, um eine Insiderinformation in eine öffentliche Information zu verwandeln. Nur durch die Veröffentlichung wird es den… [...]

6.11. Typische Ad-hoc-Ereignisse

Die folgende Liste entstammt dem Emittentenleitfaden der BaFin und ist als beispielhafte Aufzählung zu verstehen. Das bedeutet nicht, dass bei Vorliegen eines solchen Sachverhaltes zwingend eine Pflicht zur Veröffentlichung besteht. Vielmehr muss in jedem einzelnen Fall abgewogen werden, inwieweit Ereignisse Insiderwissen mit Kursbeeinflussungspotenzial darstellen. Veräußerun von Kerngeschäftsfeldern, Rückzug aus oder Aufnahme von neuen Kerngeschäftsfeldern Verschmelzungsverträge,… [...]

6.12. Aktive Investor Relations

Nach der Börseneinführung müssen das Interesse der Investoren aufrechterhalten und neue Investoren angesprochen werden. Dies ist nötig, um eine Optimierung des Unternehmenswertes bzw. der Marktkapitalisierung zu erreichen. Dazu bedarf es einer Finanzkommunikation, die über die gesetzliche Publizitätspflicht hinausgeht. Unter Investor Relations versteht man eine solche Finanzkommunikation, die anhand verschiedener Instrumente wie z. B. durch Roadshows… [...]

6.13. Marktpflege und Designated Sponsoring

Börsennotierte Unternehmen finden für den Handel der Aktien Unterstützung bei sog. Designated Sponsors. Diese sind zum Börsenhandel zugelassene Banken, Makler oder Wertpapierhandelsbanken, die die Aktienmärkte mit Liquidität versorgen. Man bezeichnet dies auch als Marktpflege, was jedoch nicht mit Kurspflege (bspw. Kursstützungen) verwechselt werden sollte. Durch den Einsatz eines Designated Sponsors kann die Handelbarkeit der Aktie… [...]

6.14. Corporate Roadshows

Roadshows stellen ein wichtiges Instrument der Investor Relations dar. Im Zuge von Roadshows werden Unternehmenspräsentationen gehalten und Gespräche mit Investoren geführt. Beziehungspflege und Vertrauensaufbau zu Investoren sind dabei die wesentlichen Zielsetzungen von Roadshows. Durch die Gespräche und Präsentationen der Roadshows werden zukünftige Erwartungen der Investoren geformt, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung des Aktienkurses… [...]

6.15. Fortlaufendes Research Coverage

Die Investor-Relations-Arbeit kann durch ein fortlaufendes Research Coverage in der Post-IPO-Phase unterstützt werden, zumal sich viele institutionelle sowie private Anleger nach den Empfehlungen der Finanzanalysten richten. Diese Researchstudien verdichten monetäre wie nichtmonetäre Informationen des Unternehmens auf eine für den Kapitalmarkt verständliche Qualität, um Investitionsentscheidungen zu untermauern. Für das börsennotierte Unternehmen ist es daher wichtig, Finanzanalysten… [...]